Allgemeine landesweite Informationen

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Raubgräber - Sondengänger. Hinweise zum Verhalten beim Antreffen von Raubgräbern und Sondengängern

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Ident-Nr. 27

Nachforschungen mit dem Ziel, im Boden verborgene archäologischen Kulturdenkmale zu entdecken, sind laut Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Privatpersonen kann in der Regel für das planmäßige Suchen nach Bodendenkmalen mit Metallsonden keine Genehmigung erteilt werden. Die vorliegende Infobroschüre gibt Informationen, wie Sie sich im Falle des Antreffens von Raubgräbern und Sondengängern verhalten sollten.

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