Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Der Architekt und versierte Baufachleute tüfteln nun eine denkmalverträgliche Planung aus. Der Denkmalpfleger prüft noch einmal die Unterlagen. Er sieht nach, ob die historische Bausubstanz geschont wird. Und auch das Erscheinungsbild des Baudenkmals muss bewahrt werden.
Anschließend stellt das Bauamt eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung aus.